Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist bei höherwertigem Reisegepäck sinnvoll. Eine Reisegepäckversicherung erstattet viel - vorausgesetzt, man verhält sich nicht fahrlässig und reagiert angemessen.
Sie tritt ein bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks. Besonders interessant ist hierbei: Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann kann man für einen Teil der Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel usw. selbst beschaffen. Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
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Versichert sind das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten. Gezahlt wird in der Regel der Zeitwert für alle Gegenstände, die man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme, nimmt der Versicherer einen entsprechenden Abzug vor. Nichtmaterielle Werte wie z.B. Fotos oder Daten auf Laptops sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erstellt wurden.
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Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäY getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Ist man mit seinem Gepäck unterwegs, muss man zu seinem Gepäck laut einem Urteil des Landgerichts München (15 S 20592/94) dazu immer Körper- und Sichtkontakt halten. |
Vor der Abreise sollte man eine Liste der wichtigsten Wertegegenstände anfertigen und darin deren Marke, Farbe und Form notieren.
Im Fall des Falles darf man nicht abwarten, bis der Urlaub herum ist, sondern muss dem Versicherer den Schaden umgehend anzeigen. War u.U. ein Dritter, etwa das Hotel, für die Wertgegenstände zuständig, müssen vor Ort Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Am besten zeigt man den Schaden gleich (z.B. beim Reiseleiter) an und lässt sich dies schriftlich bestätigen. Diebstahl oder Raub sind umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden; die entsprechende Bestätigung ist zu Hause dem Versicherer vorzulegen, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen können.

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