Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich auch für Länder, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health Insurance Card“ ausgeben. Innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber mitunter ausgesprochen sinnvoll. Im Falle einer Erkrankung kann man sich zwar mit der von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegebenen „ European Health Insurance Card“ kostenlos behandeln lassen. Dies funktioniert normalerweise, sofern das Krankenhaus die Karte akzeptiert und man nicht nach Hause transportiert werden muss. Die Überführung eines Patienten nach Hause bzw. im schlimmsten Fall der Transport eines Leichnams, ist vom Auslandskrankenversicherungsschein nicht gedeckt.
Die Praxis sieht aber ganz anders aus: Nur einige, aber keineswegs die meisten, Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren den Auslandskrankenversicherungsschein. Hier einen geeigneten Arzt zu finden, kann sich im Krankheitsfall als mühsam bis unmöglich herausstellen, vor allem dann, wenn man die Sprache des Gastlandes nicht ausreichend beherrscht. Häufig muss es aber schnell gehen. Vielfach wird man also für die erbrachte Leistung im Voraus bezahlen müssen und reicht die Quittungen im Nachhinein bei seiner Krankenversicherung (KV) ein.
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Doch wenn man Pech hat, bezahlt einem die KV gar nichts, weil man entweder nicht den vorgeschriebenen Weg über die „European Health Insurance Card“ eingehalten hat, oder sich in einer privaten Krankenstation behandeln ließ.
Doch selbst wenn alles gut geht und die Krankenversicherung zahlt, bleibt man meist auf einem großen Teil seiner Kosten sitzen. Zwar sind die Behandlungskosten im Ausland theoretisch nicht teurer als in Deutschland, doch oft wird eine „Dummengebühr“ aufgeschlagen, gegen die man sich kaum wehren kann
Unerlässlich ist sie für Reisen nach außerhalb, also z.B. in die USA, die Dominikanische Republik oder nach Asien.

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